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Die Bundesregierung hat am 29. Juli den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen.

„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens ist korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten.“, betonte Bundesminister Heiko Maas.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen können Sie hier Korruption im Gesundheitswesen als PDF einsehen.

Quelle: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG

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