Das LG Berlin hat im Prozess um den Mordfall Christin R. vier Angeklagte zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Die Angeklagten Cornelia H. (57 J.)und Robin H. (26 J.) hatten beschlossen, die Freundin des Angeklagten Robin H., die Christin R., zu töten, um an Versicherungssummen aus mehreren Lebensversicherungen in Millionenhöhe zu gelangen. Die ersten beiden Tötungsversuche seien jedoch fehlgeschlagen. Am 09.04.2012 habe die Angeklagte Cornelia H. in Absprache mit Robin H. versucht, Christin R. zu erstechen, sei jedoch an deren Gegenwehr gescheitert. Im Juni 2012 habe die Angeklagte Tanja L. (29 J.) auf Betreiben des Angeklagten Robin H. der Christin R. Kaliumchlorid in ein Getränk gegeben. Da dieses Gift jedoch bei oraler Einnahme keine Wirkung entfaltet, habe Christin L. auch diesen Tötungsversuch überlebt. Darauf habe der Angeklagte Sven L. (25 J.), der Bruder der Angeklagten Tanja L., den Angeklagten Steven M. (24 J.) beauftragt, die Christin R. zu töten. In der Nacht vom 20. zum 21.06.2012 hätten die Angeklagten Robin H. und Tanja L. die Christin R. unter einem Vorwand zu einem Parkplatz in Berlin-Lübars gelockt, wo der Angeklagte Steven M. sie dann mit einem Seil erdrosselt habe.
Das LG Berlin hat die Angeklagten Cornelia H. , Robin H., Sven L. und Steven M. zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Bei den Angeklagten Cornelia H. und Robin H. ist zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Die Angeklagte Tanja L. ist zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Nach Auffassung des Landgerichts hat es sich bei den Angeklagten Cornelia H. und Robin H. um die treibenden Kräfte gehandelt, die über einen Zeitraum von sieben Monaten mit enorm hoher Energie daran gearbeitet hätten, den Tod von Christin R. herbeizuführen. Bei diesen beiden Angeklagten wurden daher die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Sie wurden des Mordes sowie des zweifachen versuchten Mordes für schuldig befunden.
Der Angeklagte Steven M. wurde des Mordes und der Angeklagte Sven L. der Anstiftung zum Mord für schuldig befunden. Bei ihnen wurde davon abgesehen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Angeklagte Tanja L. ist wegen Mordes sowie versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Von der Verhängung der für Mord vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe wurde abgesehen, weil sie durch ihr Geständnis und ihre Aussagen zu den Tatbeiträgen auch der übrigen Angeklagten maßgeblich zur Aufklärung des Geschehens beigetragen habe. Diese Möglichkeit ist in § 46b StGB vorgesehen. Die übrigen Angeklagten hatte eine Tötungsabsicht bestritten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche ab Urteilsverkündung mit der Revision zum BGH angefochten werden.
Quelle: juris GmbH
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