Der Bundesrat hat am 08.05.2015 einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zugestimmt.
In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um Schmerz- und Palliativpatienten den Zugang zu Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verschreibungsfähige Betäubungsmittel zu ermöglichen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Gleiches gilt für die Verordnung, die von der Bundesregierung noch in Kraft gesetzt werden muss.
Vorlage soll Missbrauch synthetischer Stoffe eindämmen. Mit der Verordnung will die Bundesregierung den Missbrauch synthetischer Cannabis-ähnlicher Stoffe eindämmen. So genannte Cannabinoide dürfen künftig nur zu Forschungszwecken verwendet, nicht aber als Arzneimittel auf Rezept verschrieben werden.
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