Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe Stellung genommen.
Der DRD lehnt die Überlegungen des Gesetzgebers, Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettkämpfen als Straftatbestände einzuführen, ab. Durch die geplanten Tatbestände der §§ 265c ff. StGB-E würden keine Rechtsgüter erfasst, die strafrechtlichen Schutz erfahren sollten.
Die mit der geplanten Einführung verbundene Mehrbelastung der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften, sei nicht zu rechtfertigen.
Quelle: Pressemitteilung des DRB, 15.1.2016
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