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Gesetzentwurf zur Reform des Maßregelvollzugs

Die Bundesregierung reagiert mit einem Gesetzentwurf darauf, dass sich immer mehr Menschen aufgrund eines Gerichtsentscheids in der geschlossenen Psychiatrie befinden und dieser Maßregelvollzug immer länger dauert.

Auch die öffentliche Diskussion um aktuelle Einzelfälle habe Anlass gegeben, darüber nachzudenken, wie unverhältnismäßige, insbesondere unverhältnismäßig lange Unterbringungen besser vermieden werden können, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 18/7244 – PDF, 1 MB). Im Vorfeld der Entstehung des Gesetzentwurfs hatte der Fall des möglicherweise zu unrecht im Maßregelvollzug untergebrachten Gustl Mollath für erhebliches Aufsehen gesorgt.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Anforderungsvoraussetzungen des Strafrechts für eine Unterbringung in der Psychiatrie konkretisiert werden. Die Anordnungen sollen sich stärker auf gravierende Fälle beschränken. Eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre soll nur noch zulässig sein, wenn andernfalls Taten mit einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer drohen. Die Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden soll nicht mehr ausreichen.

Weiterhin will die Bundesregierung die prozessualen Sicherungen zur Vermeidung unverhältnismäßig langer Unterbringungen ausbauen. Häufiger als bisher soll überprüft werden, ob eine Fortdauer des Maßregelvollzugs angebracht ist. Die Anforderungen an Gutachter sollen erhöht werden, und es soll nicht mehr zweimal hintereinander derselbe Gutachter eingesetzt werden dürfen. Präziser gefasst werden soll zudem eine bisher von den Gerichten unterschiedlich ausgelegte Bestimmung zur Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

Die Bundesregierung verweist in der Begründung des Gesetzentwurfs darauf, dass die Zahl der Personen, die aufgrund von Gerichtsbeschlüssen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, bezogen auf das frühere Bundesgebiet von 2.489 im Jahr 1990 auf 6.569 im Jahr 2010 gestiegen sei, im gesamten Bundesgebiet auf 7.752. Die Verweildauer in der Unterbringung sei zwischen 2008 und 2012 von 6,2 Jahren auf knapp acht Jahre gestiegen, ohne dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gebe.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 37 v. 21.01.2016

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