Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Stellung genommen.
Die BRAK spricht sich im Ergebnis gegen die im Referentenentwurf vorgeschlagene Neuregelung aus, die systematisch unausgegoren sei und angesichts der vorhersehbaren Beweisschwierigkeiten die Erwartungen von Opfern sexueller Übergriffenotwendig enttäuschen werde. Die BRAK empfiehlt nachdrücklich, der Arbeit der Reformkommission zur Überarbeitung des 13. Abschnittes des Besonderen Teils des StGB nicht vorzugreifen.
Quelle: Pressemitteilung der BRAK v. 29.03.2016
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