Die EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung eine Vereinbarung zur Speicherung von Fluggastdaten unterzeichnet: Detaillierte Daten von Fluggästen sollen künftig sechs Monate lang gespeichert werden.
Auf Vorrat gespeichert werden sollen künftig persönliche Daten von Fluggästen wie Name, Kreditkartennummer und Essenswünsche. Nach den sechs Monaten werden die Informationen „maskiert“ (anonymisiert) und können noch fünf Jahre lang in anonymisierter Form von Sicherheitsbehörden verwendet werden.
Ein Austausch der Fluggastdaten unter den Mitgliedstaaten wurde bei außereuropäischen Flügen als verpflichtend und bei innereuropäischen Flügen als freiwillig deklariert. Allerdings haben sich alle Mitgliedstaaten durch eine Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, unter den gleichen Bedingungen wie bei außereuropäischen Flügen auch im Inland einem Austausch zuzustimmen.
Über das Abkommen wird bereits seit fünf Jahren verhandelt.
Quelle: Pressemitteilung des BMI v. 04.12.2015
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