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BGH verwirft Revision der Angeklagten im „Marihuana-Prozess“

Der BGH hat die Revisionen der drei Angeklagten gegen das Urteil des LG Siegen im Prozess um einen der größten Marihuana-Funde in Deutschland verworfen.

Das LG Siegen hatte nach 13 Verhandlungstagen die drei Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. wegen Beihilfe dazu zu Freiheitsstrafen von zehn Jahren und sechs Monaten, sechs Jahren und drei Monaten bzw. sechs Jahren verurteilt.

Vorausgegangen war die Sicherstellung von 2,5 Tonnen Marihuana am 28.02.2014 in Kreuztal-Ferndorf. Das Betäubungsmittel gelangte versteckt in Stapeln von Bauholzlatten und in Holzkisten verpackt über Albanien und Italien mit einem LKW in eine eigens dafür angemietete Lagerhalle. Das aus einem Outdooranbau stammende Marihuana entsprach 21,5 Mio. Konsumeinheiten. Die nicht geringe Menge im Sinne des Gesetzes war um mehr als das 43.000-fache überschritten. Mit ihren Revisionen hatten die Angeklagten umfangreich vorgetragen und sowohl formelle als inhaltliche Fehler des Urteils gerügt.

Der BGH hat die Revisionen einstimmig als unbegründet verworfen.

Das Urteil des LG Siegen ist damit rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des LG Siegen v. 26.10.2015

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