Aktuelles

Allgemein

Jugendstrafe ohne Bewährung für Schlag gegen Säugling

Das LG Osnabrück hat für einen schweren Schlag gegen den Kopf eines Säuglings angesichts der erheblichen Gewaltanwendung eine Jugendstrafe ohne Bewährung verhängt.

Der 21-jährige Angeklagte hatte am 03.09.2014 in Nordhorn dem sieben Wochen alten Säugling seiner damaligen Freundin einen derart schweren Schlag gegen den Kopf versetzt, dass das Kind hierdurch ein Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung erlitt und in akuter Lebensgefahr schwebte. In welchem Ausmaß dauerhafte Folgen verbleiben werden, ist noch nicht sicher absehbar.

Das LG Osnabrück hat den Angeklagten wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Nach Auffassung des Landgerichts kam angesichts der erheblichen Gewalteinwirkung gegen das wehrlose Kind nur die Verhängung einer Jugendstrafe in Betracht, die auch tatsächlich vollstreckt werden müsse. Dies werde dem Angeklagten Gelegenheit geben, an sich zu arbeiten und ggf. eine Berufsausbildung zu beginnen.

Soweit dem Angeklagten eine weitere Gewaltanwendung gegen das Kind durch heftiges Schütteln vorgeworfen worden war, sprach das Landgericht den Angeklagten frei. Das eingeholte medizinische Gutachten habe ergeben, dass die beträchtlichen Kopfverletzungen durchaus im Zuge des eingeräumten Schlages gegen den Kopf entstanden sein können. Eine weitere Gewaltanwendung sei daher nicht hinreichend sicher feststellbar; auch für einen Tötungsvorsatz fehlten belastbare Anknüpfungspunkte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück v. 29.09.2015

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.