Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2015 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption gebilligt, welches die Strafbarkeit von Korruption im privaten Sektor erweitert.
Unter anderem stünden nun Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bislang unter Strafe. So seien auch Fälle strafbar, in denen es zu keiner Wettbewerbsverzerrung komme, aber eine Verletzung der Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vorliege. Bisher sei korruptes Verhalten nur dann strafbar gewesen, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden sollte.
Bestechung ausländischer Amtsträger
Das Gesetz erweitere auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern.
Es setze verschiedene internationale Vorgaben in deutsches Recht um – dazu zählten der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor und das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption.
Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats v. 06.11.2015
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