Das Europäische Parlament hat am 04.02.2014 einen Kommissionsvorschlag für verschärfte strafrechtliche Sanktionen angenommen, wonach die geschäftliche Nutzung von Insider-Informationen oder Manipulation der Finanzmärkte durch falsche oder irreführende Informationen in schweren Fällen künftig mit mindestens vier Jahren Haft bestraft wird.
Die bereits im Dezember 2013 von den Mitgliedstaaten gebilligten Regeln zeigen, dass Europa alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um gegen Insiderhandel und Marktmissbrauch auf seinen Finanzmärkten vorzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass solche Verhaltensweisen – einschließlich der Manipulation von Referenzzinssätzen wie Libor und Euribor – Straftaten sind, die überall in Europa wirksam geahndet werden können.
„Heute sendet die EU ein klares Signal: Es gibt null Toleranz für Manipulation an unseren Finanzmärkten“, erklärten Justizkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Michel Barnier. „Straftäter, die sich des Marktmissbrauchs schuldig machen, werden EU-weit die volle Härte des Strafrechts zu spüren bekommen.“
Die Einigung zwischen Parlament, EU-Regierungen und Kommission bedeutet konkret:
Marktmissbrauchstatbestände wie Insiderhandel, die unrechtmäßige Offenlegung von Informationen und Marktmanipulation werden EU-weit einheitlich definiert.
Es wird eine Reihe einheitlicher strafrechtlicher Sanktionen geben, darunter Geldbußen sowie Haftstrafen von vier Jahren für Insiderhandel und Marktmanipulation und zwei Jahren für die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen.
Juristische Personen (Unternehmen) werden für Marktmissbrauch haften.
Die Mitgliedstaaten müssen die Gerichtsbarkeit für diese Straftaten festlegen, wenn sie in ihrem Land erfolgen oder wenn der Täter ein Staatsangehöriger des betreffenden Landes ist.
Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, die mit diesen sehr komplizierten Fällen befasst sind, über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Eine Antwort hinterlassen