Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre Kritik gegen die Vorratsdatenspeicherung bekräftigt und begrüßt die Entscheidung des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas, die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des EuGH über die von Irland und Österreich gegen die entsprechende EU-Richtlinie erhobenen Bedenken „auf Eis zu legen“.
„Die Vorratsdatenspeicherung jetzt einzuführen, zu einem Zeitpunkt, zu dem absehbar deren Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt wird, ist widersinnig“, erläutert der Präsident der BRAK Axel C. Filges die Auffassung der Kammer. Er nimmt dabei Bezug auf die von Generalanwalt des EuGH Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen zu den vorstehend genannten Verfahren erläuterte Begründung der Europarechtswidrigkeit der Richtlinie. Das Gesetzgebungsverfahren müsse von Beginn an darauf gerichtet sein, eine Regelung zu erlassen, die sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Voraussetzungen entspreche. Es sei nicht akzeptabel, wenn jetzt ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, der dann im Laufe des Verfahrens an die Erfordernisse der europäischen Grundrechtecharta angepasst werden müsse.
Die BRAK habe sich in einer Stellungnahme bereits im Jahre 2007 mit der seinerzeit geplanten und später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Vorratsdatenspeicherung befasst. Unter anderem habe es dort geheißen, dass der Umfang der zu speichernden Daten und ihre Verwendungsmöglichkeiten eng zu begrenzen und rechtlich abzusichern sei.
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