Der Bundesrat billigte am 19.12.2014 das Gesetz zur Verschärfung des Sexualstrafrechts: Die Herstellung von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist demnach künftig strafbar, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind.
Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht in innerstaatliches Recht. Künftig wird die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Schwere Sexualstraftaten an Kindern verjähren nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen.
Die Herstellung von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist strafbar, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind. Das Gesetz soll zudem die Verbreitung von Fotos unterbinden, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen oder geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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