Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat eine Stellungnahme zu den Prüfungsaufträgen des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags und der rechtlichen Bindung der Nachrichtendienste veröffentlicht.
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich, dass der Deutsche Bundestag den „NSA-Untersuchungsausschuss“ eingesetzt hat und die so angestoßene gesellschaftliche und rechtspolitische Debatte über die nachrichtendienstliche Tätigkeit auch der deutschen Dienste. Das umfasst ihren Nutzen, ihre Grenzen, ihre Bindung an Recht und Gesetz, sowie ihre effektive Kontrolle.
Maßstab für diese Diskussion kann und müssen u.a. die Rechtsprechung des BVerfG zur verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sein und die Vorgaben EuGH in seinem Urteil vom 08.04.2014 (C-293/12, C-594/12) zur Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung sein.
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