In dem Strafverfahren gegen den 20-jährigen Kreshnik B. hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das Hauptverfahren eröffnet.
In der Anklageschrift vom 05.06.2014, die der Senat zur Hauptverhandlung zugelassen hat, wirft der Generalbundesanwalt dem zuletzt in Frankfurt am Main wohnhaft gewesenen Angeklagten vor, sich in der Zeit von Anfang Juli bis Dezember 2013 an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIS)“ als Mitglied beteiligt und eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben.
Kreshnik B. soll am 02.07.2013 nach Syrien gereist sein, gemeinsam mit anderen Personen, die wie er islamistisch eingestellt und der Auffassung gewesen sein sollen, aus religiösen Gründen zur Teilnahme am „Heiligen Krieg (Jihad)“ verpflichtet zu sein. Dort soll er sich der „ISIS“ angeschlossen haben, die neben der Bekämpfung des Assad-Regimes die Schaffung eines islamischen „Gottesstaates“ anstrebt. Kreshnik B. wird vorgeworfen, einen Treueeid auf eine Einheit ausländischer Kämpfer abgelegt, eine Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen absolviert und Sanitäts- und Wachdienste für die „ISIS“ geleistet zu haben. Er soll sich auch an einer öffentlichen Veranstaltung der „ISIS“ in der Provinz Aleppo beteiligt haben, die dem Ziel diente, bei der örtlichen Bevölkerung um Unterstützung für die Kämpfer der „ISIS“ zu werben. Darüber hinaus ist Kreshnik B. verdächtig, an drei Kampfeinsätzen der „ISIS“ teilgenommen und eine staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben.
Aus Syrien kommend wurde Kreshnik B. am 12.12.2013 am Frankfurter Flughafen festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 04.08.2014, Az.: 5-2 StE 5/14 -3-1/14
Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 05.08.2014
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