Das LG Gießen hat entschieden, dass das Hauptverfahren gegen die Betreiber eines Kletterparks wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eines 12-jährigen Mädchens eröffnet wird.
Die 12-jährige Sina Erb sprang am 31.08.2015 auf dem Hoherodskopf aus dem neun Meter hohen Free Fall Tower, den der Betreiber des Kletterparks in Schotten als neueste Attraktion aufgestellt hatte. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Gießen war das Kind infolge eines „unkontrollierten Sprungs“ vom Free Fall Tower ums Leben gekommen. Sina war von der Umrandung des Sprungkissens abgeprallt und mit dem Kopf auf einen Felsbrocken aufschlagen. Zwei Betreibern der Anlage sowie einem damals vor Ort als Einweiser tätigen Mitarbeiter wird von der Gießener Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch Fahrlässigkeit den Tod des Mädchens verursacht zu haben.
Das LG Gießen hat jetzt bezüglich den Betreibern des Kletterparks das Hauptverfahren eröffnet und die Anklageschrift zugelassen. Hinsichtlich des weiteren Mitangeschuldigten M., der als Aufsichtsperson für die Einweisung und Aufsicht zuständig war, hat das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.
Nach Anhörung des Angeschuldigten M. im Zwischenverfahren geht das Landgericht für diesen nicht von einem hinreichenden Tatverdacht aus. Das Landgericht hat dessen Angaben zur Einweisung des Mädchens als mit den aktenkundigen Beweismitteln, namentlich der vorliegenden Videoaufzeichnung, weitgehend übereinstimmend bewertet. Nach den Ausführungen des Landgerichts war dem Angeschuldigten weder nachzuweisen, dass er erteilte Weisungen missachtet hätte, noch waren hinreichende Anhaltspunkte für ihn ersichtlich, die ihn hätten veranlassen müssen, den Sprung zu unterbinden.
Das LG Gießen wird sich in dem anzuberaumenden Hauptverfahren nunmehr insbesondere mit der Verkehrssicherheit der Sprunganlage und der Verantwortlichkeit der Betreiber zu befassen haben.
Quelle: Pressemitteilung des LG Gießen Nr. 10/2018 v. 12.07.2018
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