Am 09.07.2018 ist die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten.
Die neuen Vorschriften, die von der EU-Kommission im Juli 2016 vorgeschlagen wurden, schaffen mehr Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und gehen gegen die Terrorismusfinanzierung vor. Die neuen Vorschriften sehen strengere Transparenzanforderungen vor. Darunter fällt ein uneingeschränkter Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen, mehr Transparenz in den Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Trusts und die Verknüpfung dieser Register. Des Weiteren wird der Gebrauch von anonymen Zahlungen mit Prepaid-Karten im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche bekämpft. Dies schließt Plattformen für den Austausch virtueller Währungen mit ein. Die Anforderungen an die Überprüfung von Kunden werden ausgeweitet und die Kontrollen in Hochrisikoländern verstärkt. Darüber hinaus erfordert die neue Richtlinie weitere Befugnisse für und stärkere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralstellen für Verdachtsanzeigen. Durch die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche werden auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche und anderen Aufsichtsbehörden, auch der Europäischen Zentralbank, verbessert. Die Juncker-Kommission hat die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus zu einer ihrer Prioritäten gemacht. Dieser Vorschlag war die erste Initiative des Aktionsplanes zur Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung nach verschiedenen Terroranschlägen. Er ist Teil eines umfassenderen Konzeptes zur Förderung der Steuertransparenz und zur Bekämpfung des Steuermissbrauches im Anschluss an die Enthüllungen der Panama Papers. Die Mitgliedstaaten müssen diese neuen Vorschriften vor dem 10.01.2020 in nationales Recht umsetzen.
Hintergrund
Im Kampf gegen Terrorismus bedarf es einer entschlossenen, koordinierten Antwort der EU. Der Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusbekämpfung baut auf einschlägige EU-Vorschriften auf und ergänzt sie wo erforderlich. Der Aktionsplan hat zwei Handlungsschwerpunkte:
• Terroristen sollen anhand von Geldbewegungen aufgespürt und daran gehindert werden, Gelder und andere Vermögenswerte zu verschieben;
• die Einnahmequellen terroristischer Organisationen sollen ausgetrocknet werden, indem ihre Fähigkeit, an Geld zu kommen, beschnitten wird.
Quelle: EU-Aktuell
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