Das OLG Dresden hat den Nichteröffnungsbeschluss des LG Leipzig im sog. Organspendeskandal an der Uniklinik in Leipzig bestätigt.
Zwei Oberärzten der Universitätsklinik Leipzig wurde vorgeworfen über Jahre hinweg Krankendaten manipuliert zu haben, mit dem Ziel ihren Patienten wegen höherer Dringlichkeit bessere Plätze auf Wartelisten für Organspenden zu verschaffen.
Das LG Leipzig hatte am 07.02.2018 beschlossen, dass das Verfahren nicht eröffnet wird. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen diesen Beschluss ein.
Das OLG Dresden hat die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Nichteröffnungsbeschluss des LG Leipzig verworfen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat das Landgericht die gegen die Ärzte gerichteten Vorwürfe (u.a. des versuchten Totschlags) überzeugend im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH sowohl aus Rechtsgründen als auch aus tatsächlichen Gründen verworfen. Ein hinreichender Tatverdacht, der zu einer wahrscheinlichen Verurteilung der Angeschuldigten führe, sei nicht ersichtlich.
Soweit die sofortige Beschwerde in einem Fall aus tatsächlichen Gründen verworfen worden ist, sei nach dem Akteninhalt nicht ersichtlich oder hinreichend wahrscheinlich nachzuweisen, dass die aus Sicht der Staatsanwaltschaft gebotene medizinische Maßnahme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu geführt hätte, dass die schwer vorgeschädigte Patientin überlebt hätte.
Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Dresden Nr. 17/2018 v. 07.05.2018
Eine Antwort hinterlassen