Die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden.
Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9525 – PDF, 2,6 MB) beim Bundestag eingereicht. Das geltende Recht sei „äußerst komplex und unübersichtlich“ und damit „fehleranfällig“, schreibt die Bundesregierung. Mit der Neuregelung solle bereits im Strafprozess über die Einziehung von Verbrechensgewinnen sowie die Rückerstattung an das Verbrechensopfer entschieden werden können. Insgesamt solle die „Einziehung von Taterträgen“ deutlich einfacher und umfassender möglich werden. Wie die Regierung weiter schreibt, schaffe der Entwurf darüber hinaus für den Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität „ein rechtliches Instrument, mit dem aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden kann“.
Quelle: hib – heute im bundestag
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