Der Bundestag soll die Voraussetzung schaffen, um ein europäisches Dokument zur Geldwäschebekämpfung zu ratifizieren.
Dies soll durch die Annahme eines eingereichten Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9235 – PDF, 2.382 KB) geschehen.
Der Europarat, dem nahezu alle Staaten des Kontinents angehören, hatte 2005 ein Übereinkommen beschlossen, das ein älteres, in Deutschland noch geltendes Europarats-Übereinkommen ersetzen soll. Es enthält insbesondere zusätzliche Maßnahmen, welche die Finanzierung von Terrorismus erschweren sollen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich durch das Übereinkommen „der Rechtshilfeverkehr im Kreis der Staaten des Europarats insgesamt effektiver gestalten, vereinfachen und beschleunigen“ lasse.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 446 v. 26.07.2016
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