Das Kabinett hat am 04.05.2016 einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe“ beschlossen, der eine umfassende Strafverfolgung ermöglichen soll.
Neue, künstlich hergestellte Rauschmittel verbreiten sich zunehmend. Bekannt seien sie auch als „Designerdrogen“ oder „Legal Highs“. Beworben werden sie gelegentlich verharmlosend als Badesalze oder Kräutermischungen. Diese Stoffe seien extrem gesundheitsgefährdend. Wer solche psychoaktiven Substanzen konsumiere, riskiere schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Die Symptome reichen von Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Lähmung und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Lebensfunktionen. Betroffene mussten künstlich beatmet oder sogar reanimiert werden. Auch Todesfälle seien aufgetreten, teilt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit.
Strafverfolgung ermöglichen – Verbreitung verhindern
Wer solche Stoffe herstellt oder verbreitet, war bislang oft vor einer Strafverfolgung zunächst sicher. Grund hierfür: Die Substanzen mussten erst analysiert, beschrieben und dann verboten werden. Verboten waren sie, wenn diese Stoffe in die Liste der verbotenen Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen waren. Dieses Verfahren habe zu einer Art ständigem Hinterherlaufens geführt: Ein psychoaktiver Stoff taucht auf, wird analysiert und dann verboten. Anschließend wird der Stoff chemisch leicht modifiziert und ist damit wieder ein neuer Stoff, der erneut verboten werden muss. Der beschlossene Gesetzentwurf soll nun Schluss machen mit diesem ständigen Wettlauf.
Verbot von Stoffgruppen statt von einzelnen Stoffen
Der Gesetzentwurf sieht vor, das künftig ganze Stoffgruppen verboten und deren Herstellung und Verbreitung unter Strafe gestellt werden. Das betreffe im Moment vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone. Seit dem Jahr 2005 lassen sich zwei Drittel aller bekannten neuen Substanzen diesen Stoffgruppen zuordnen. Die diesen Stoffgruppen zu Grunde liegenden Strukturen seien mittlerweile gut beschrieben. In der Vergangenheit waren die meisten chemischen Varianten psychoaktiver Stoffe in der wissenschaftlichen Literatur nicht ausreichend bekannt.
Künftig könnten auch weitere Stoffgruppen bei Bedarf aufgenommen werden. Das Verbot soll das Handeltreiben, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Erwerb, den Besitz und das Verabreichen von neuen psychoaktiven Substanzen erfassen. Es soll den zuständigen Behörden die Vernichtung dieser Substanzen ermöglichen – unabhängig von einem Strafverfahren.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 04.05.2016
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