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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung veröffentlicht.

Der Entwurf befasst sich u.a. mit folgenden Maßnahmen:

Im materiellen Strafrecht sei vorgesehen, den Katalog der strafrechtlichen Sanktionen um die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei allen Straftaten und nicht nur bei solchen, die einen Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder einer Pflichtverletzung im Straßenverkehr aufweisen, zu ergänzen. Die Höchstdauer des Fahrverbots werde von drei Monaten auf sechs Monate erhöht; im Jugendstrafrecht solle es aufgrund des im Vordergrund stehenden Erziehungsgedankens und jugendkriminologischer Erwägungen bei einer Höchstdauer von maximal drei Monaten verbleiben. Im Strafverfahrensrecht werde die vorrangige Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben bei Ermittlungen wegen Straßenverkehrsdelikten auf die Staatsanwaltschaft übertragen.

Weitere Informationen
PDF-Dokument Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung StGB, JGG, StPO (PDF, 196 KB)

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin 12/2016 v. 22.06.2016

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