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Allgemeines Strafrecht

DRB-Stellungnahme 15/17 zu beabsichtigen Änderungen beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich der Vorschriften zum Wohnungseinbruchdiebstahl Stellung genommen.

Der DRB begrüßt die im Gesetzentwurf dargelegte Zielsetzung, den Schutz vor Wohnungseinbrüchen zu verbessern. Effektiver Schutz vor Wohnungseinbrüchen kann aus Sicht des DRB jedoch nur dadurch erreicht werden, dass das Risiko vor Entdeckung und Verfolgung für die Täter steigt. Die alleinige Erhöhung der Mindeststrafandrohung um sechs Monate kann keinesfalls einen signifikanten Abschreckungseffekt hervorrufen. Des Weiteren ermöglicht der vom Gesetzgeber bisher in § 244 StGB zur Verfügung gestellte Strafrahmen bereits heute, dass die Gerichte im Einzelfall tat- und schuldangemessene Sanktionen treffen können.

Der DRB bedauert daher, dass die Ermittlungsbehörden nicht wirksamer dabei unterstützt werden, die Aufklärungsquote von zuletzt 15,2% zu erhöhen und die Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls zurückzudrängen. Dies könnte auf repressiver Ebene insbesondere durch Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse hinsichtlich Telekommunikationsüberwachung und Verkehrsdaten sowie auf präventiver Ebene mittels Förderung der Polizeipräsenz durch bessere Personalausstattung erreicht werden.

Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme des DRB Nr. 15/2017 v. 24.04.2017 (PDF, 78 KB)

Quelle: Pressemitteilung des DRB v. 24.04.2017

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