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Amnestie für illegalen Waffenbesitz

Eine Anmestie für illegalen Waffenbesitz sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes vor.

Nach dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11239 – PDF, 1,4 MB) soll es eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition geben, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Die Regelung sieht Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition vor, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden.

Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf eine EU-Verordnung umgesetzt werden, die neue Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe vorschreibt. Diese Vorgaben sind laut Vorlage bereits verbindliches Recht, doch bedürfe es „noch der flanierenden und klarstellenden Umsetzung dieses EU-Rechtsaktes in das deutsche Waffenrecht“. Ferner sollen mit dem Entwurf unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen „von Verweisen auf überholte technische Normen bereinigt“ und „das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst“ werden.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 114 v. 27.02.2017

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