Das AG Soltau hat eine 47-jährige Lehrerin wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg legt der Angeklagten zur Last, am 07.01.2016 ihrer Schule eine ärztliche Bescheinigung übersandt zu haben, nach der sie vom 07. bis 29.01.2016 arbeitsunfähig erkrankt sein sollte. Tatsächlich sei die Angeklagte jedoch, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nicht krank gewesen. Sie habe die Bescheinigung durch wahrheitswidrige Angaben gegenüber einer Ärztin erschlichen. Die Krankschreibung habe sie benötigt, um ihre Tochter im Januar 2016 in das „Dschungelcamp“ der gleichnamigen RTL-Sendung nach Australien begleiten zu können. Ohne die Krankschreibung hätte sie die bereits gebuchte Reise nicht antreten können. Ursprünglich habe die Angeklagte die Freistellung vom Dienst durch Sonderurlaub beantragt; dies habe die Landesschulbehörde indes abgelehnt.
Das AG Soltau hat die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt.
Nach Auffassung des Amtsgerichts ist es erwiesen, dass sich die Angeklagte im Januar 2016 für mehrere Wochen krankschreiben ließ, obwohl sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war. In der Zeit der Krankschreibung sei die Lehrerin nach Australien gereist, wo ihre Tochter am sog. Dschungelcamp teilnahm. Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgte das Amtsgericht der Darstellung der Angeklagten nicht. Diese habe angegeben, sie sei wirklich erkrankt gewesen und auf dringendes Anraten ihrer Tochter zur Erholung mit nach Australien gereist. Das Amtsgericht betonte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte habe durch ihr Verhalten dem Ansehen ihrer Schule und des Lehrerberufs geschadet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann gegen das Urteil innerhalb einer Woche Berufung einlegen. Über diese hätte sodann das LG Lüneburg zu entscheiden.
Quelle: Pressemitteilung des LG Lüneburg Nr. 14/2017 v. 31.03.2017
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