Dies wurde am 06.03.2017 bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu den Regierungsentwürfen eines „Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes“ (BT-Drs. 18/10941 – PDF, 265 KB) und eines „Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik“ (BT-Drs. 18/10939) deutlich.
Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlichen Anlagen wie Sportstätten und Einkaufszentren festzuschreiben, dass der „Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit dort befindlicher Personen als besonders wichtiges Interesse gilt“. Diese Wertung soll bei der Abwägung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen zu berücksichtigen sein.
Mit dem zweiten Gesetzentwurf soll „eine Stärkung der polizeilichen Befugnisse zum Einsatz von technischen Mitteln erreicht werden“. Vorgesehen ist unter anderem eine Verbesserung des Schutzes von Polizeibeamten sowie der „Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung“ durch die Befugnis, mobile Videotechnik einzusetzen. Wie die Regierung dazu ausführt, haben die Erfahrungen in einzelnen Ländern gezeigt, dass mobile Videotechnik erfolgreich zur Eindämmung von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte eingesetzt werden kann. Durch den Einsatz körpernah getragener Kameras würden auch die Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung verbessert.
Professor Hans Peter Bull bewertete den Entwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes als von Zielrichtung und Inhalt her „richtig, angemessen, legitim, verfassungsgemäß“. Die Regelung werde praxisgerecht sein, sagte er. Eine Grundrechtsbeeinträchtigung könne er nicht erkennen, und auch europarechtliche Bedenken sehe er nicht.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Johannes Caspar, kritisierte dagegen, der Gesetzentwurf ebne „einen Weg für eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums“. Dabei werde die Neuregelung keinen präventiven Schutz vor Terroranschlägen bieten, da sich Terroristen von Videoüberwachung nicht abschrecken ließen.
Professor Kai von Lewinski von der Universität Passau entgegnete, Videoüberwachung wirke sich sowohl auf das Verhalten von Tätern als auch von Unbeteiligten und die Gesellschaft insgesamt aus. Welchen Aspekt davon man betonte, scheine ihm „eher eine Frage der politischen Rhetorik zu sein“. In dem Entwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes gehe es wahrscheinlich „um so etwas wie eine informationelle Sozialpflichtigkeit: dass man sich im Dienste der allgemeinen Sicherheit beobachten lassen muss.“
Für die Gewerkschaft der Polizei begrüßte Jörg Radek den Einsatz mobiler Videotechnik. Ebenfalls begrüße man, dass diese zum Schutz der Beamten eingesetzt werden solle. Dies sei eine „neue Qualität in der Diskussion“. In dem Gesetz müsse aber auch verankert sein, dass der Beamte, der die Aufzeichnungen vornimmt, seine eingesetzten Kollegen darüber informiert. Notwendig sei zudem, die Beamten hinreichend zu schulen.
Andreas Ruch von der Ruhr-Universität Bochum sagte mit Blick auf den Einsatz sog. Bodycams, grundsätzlich spreche nichts dagegen, dass die Bundespolizei „die Technik nutzt, die mittlerweile fast jeder Bürger nutzt“. Allerdings könnten Bodycams „niemals die ganze Geschichte“ mit allen Facetten erfassen. Die Aufnahmen müssten auch genutzt werden, „um polizeiliches Fehlverhalten zu dokumentieren“.
Für den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen machte Jan Schilling deutlich, dass seine Organisation das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ebenfalls begrüße. Der Entwurf stelle eine „geeignete, erforderliche und auch angemessene Lösung“ dar, sagte Schilling. Dabei sehe sein Verband auch eine präventive Wirkung der Videoüberwachung.
Jörg Töpfer vom Bundespolizeipräsidium verwies auf positive Ergebnisse einer Erprobung von Bodycams durch die Bundespolizei. Aus Sicht der Bundespolizei und ihrer Beschäftigten sei die Einführung des neuen Paragrafen zum Einsatz dieser Geräte in das Bundespolizeigesetz „konsequent und notwendig“.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 132
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