Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Stellung genommen.
Der DRB begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/6446 – PDF, 704 KB) die Regelungslücke beim Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen geschlossen werden soll. Positiv werde bewertet, dass mit dem Gesetz nicht nur der Wettbewerb im Gesundheitswesen, sondern auch die „Unabhängigkeit der Heilberufe“ strafrechtlich geschützt werde. Der Tatbestand sollte jedoch noch konkreter gefasst werden.
Weitere Informationen
PDF-Dokument DRB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (PDF, 95 KB)
Quelle: DRB-Stellungnahme Nr. 22/15 v. 11.11.2015
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