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Russisch Roulette: Mann schießt sich Wattestäbchen ins Gehirn

Das AG München hat einen Mann, der sich mit einem Revolver beim Russisch Roulette mit einem die Patrone ersetzenden Wattestäbchen schwer verletzt hat, wegen vorsätzlichen unerlaubten Waffenbesitzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Verurteilte hatte in der Hauptverhandlung eingeräumt, am 24.10.2017 ohne die erforderliche Erlaubnis einen Revolver mit Kaliber 4 mm in Besitz gehabt zu haben, den er in einer Mühltonne gefunden hätte. Gemeinsam mit einem Freund habe er die scharfen Patronen entfernt und stattdessen ein halbes Wattestäbchen in die Trommel eingesetzt. Anschließend hätten sie Russisch Roulette gespielt – allerdings ohne wirklich abzudrücken. Sie hätte nur so getan und jeweils geschaut, ob die „Patrone“ beim echten Abdrücken getroffen hätte oder nicht. Später hätte der Angeklagte noch einmal alleine einen Versuch unternommen und nachgeschaut, in welcher Kammer sich das Wattestäbchen befand. Es sei in der seitlich vom Lauf des Revolvers gewesen. Deshalb habe er keine Gefahr gesehen und diesmal tatsächlich abgedrückt. Er hätte sich aber in der Drehrichtung der Trommel vertan. Als er abdrückte, machte es „Pump“. Das Wattestäbchen drang durch die Schädeldecke und weiter zwei Millimeter ins Gehirn ein. Die Ärzte mussten eine Titanplatte einsetzen. Er befand sich acht Tage im Krankenhaus, wurde vorzeitig auf eigenen Wunsch entlassen, weil er zur Substitution wollte und leidet nach eigenen Angaben immer noch unter Schwindelattacken. Er habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und es bestehe Aussicht auf Anerkennung einer Behinderung zwischen 50 und 70%. Auf Frage des Gerichts, wie ein erwachsener Mensch auf so eine Idee kommen könne, erklärte der Verurteilte, dass er seit Jahren drogensüchtig sei. Er habe bereits im Alter von 13 bis 14 Jahren begonnen, Marihuana zu konsumieren. Später seien härtere Drogen hinzugekommen. Er werde substituiert und nehme Polamidon und Tavor. Er habe aber inzwischen mit dem Konsum von Drogen aufgehört.

Das AG München hat den Mann wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Das Amtsgericht begründete die Verhängung einer bloßen Geldstrafe gegen den schon Vorbestraften schlicht damit, dass den Verurteilten die Tat selbst schwer getroffen habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des AG München Nr. 77/2018 v. 24.09.2018

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