Die neuen strafrechtlichen Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche, die Kriminellen den Zugang zu Finanzmitteln erschweren sollen, sind am 03.12.2018 in Kraft getreten.
Sie sollen dafür sorgen, dass gefährliche Straftäter und Terroristen bei Geldwäsche EU-weit mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren bestraft werden.
Die neuen Vorschriften umfassen Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche und ermöglichen es, für bestimmte Geldwäsche-Tätigkeiten juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem werden bestehende Hindernisse für die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit beseitigt, indem gemeinsame Bestimmungen für bessere Ermittlungen festgelegt werden.
juris-Redaktion
Quelle: EU-Aktuell v. 03.12.2018
Eine Antwort hinterlassen