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BRAK-Stellungnahme 9/19 zur Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zu den heraufziehenden Gefahren für die europarechtskonforme Umsetzung der RL (EU) 2016/1919 betreffend Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren Stellung genommen.

Im Oktober 2016 hätten das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit von 569 von 677 abgegebenen Stimmen und der Rat – mit Zustimmung des deutschen Vertreters und nur gegen die Stimme Polens – mit der RL (EU) 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls einen zielverbindlichen europäischen Mindeststandard geschaffen, unter welchen Voraussetzungen einem Beschuldigten im Strafverfahren Prozesskostenhilfe bzw. notwendige Verteidigung zu gewähren sei. Die Richtlinie diene dem Zweck, „dass das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand“ auch unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten „wahrgenommen werden kann“ (Art. 3 RL). Damit „soll die Effektivität des (…) Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleistet werden“ (Erwägungsgrund RL).

Hierzu kodifiziere und konsolidiere die Richtlinie die einschlägige Rechtsprechung des EGMR und entwickele diese maßvoll weiter, um eine solide Grundlage für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen. Inzwischen dränge die Zeit zur Umsetzung dieser Richtlinie: Bereits bis zum 25.05.2019 müsse der deutsche Gesetzgeber das Recht der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO, §§ 40, 53, 83j IRG, §§ 31 ff. IStGH) an die klaren und verbindlichen Vorgaben dieser Richtlinie anpassen, die im nationalen Gesetzgebungsverfahren nicht zur Dispositionstehen und widrigenfalls das Risiko von Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht fristgerechter oder inhaltlich nicht richtlinienkonformer Umsetzung heraufbeschwören. Zur Umsetzung habe das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits im Oktober 2018 einen Referentenentwurf (RefE) vorgelegt, der am bewährten System der notwendigen Verteidigung festhalte und die infolge der Richtlinie notwendigen Veränderungen weitestgehend bruchlos in unser System integriere.

Die BRAK hat Stellung zu den drei Hauptkritikpunkten am RefE genommen.

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