Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich für eine Abschaffung der Weisungs-Befugnis der Justizminister an Staatsanwälte stark gemacht.
Hintergrund der Forderung ist das Urteil des EuGH, wonach die Staatsanwaltschaften in Deutschland wegen dieses Weisungsrechts nicht die Gewähr bieten, unabhängig von der Politik zu handeln. Sie dürfen dem Urteil zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen.
„Der vom Richterbund aufgestellten Forderung nach einer Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister darf sich die Politik nun nicht mehr länger entziehen. Durch die jahrelange Blockadehaltung der Politik droht nunmehr eine schmerzliche Sicherheitslücke. So ist unklar, wie derzeit überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können. Selbst Haftentlassungen können nicht ausgeschlossen werden. Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten. Dazu gehört nach der Entscheidung des EuGH auch die Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister im Einzelfall an Staatsanwälte“, so der Vorsitzende des DRB, Jens Gnisa.
Pressemitteilung des DRB Nr. 16/2019 v. 27.05.2019
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