Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Regierungsentwurf zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung Stellung genommen.
Der DRB begrüßt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung die Fälle, in denen unabhängig von einem Antrag des Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, gegenüber der weiteren Fassung im Referentenentwurf begrenzt. Gleichwohl gehe auch der Regierungsentwurf über das europarechtlich gebotene Maß hinaus, indem er die notwendige Verteidigung allgemein auf das Ermittlungsverfahren ausweite und die Möglichkeit einer Verzichtserklärung des Beschuldigten nicht vorsehe. Der Richterbund lehnt dies ab.
Darüber hinaus seien die Regelungen in entscheidenden Passagen nicht klar genug und dürften in der Praxis zu Auslegungs- sowie Anwendungsschwierigkeiten führen. In der Gesamtschau stelle das Regelungskonzept die Praxis vor große Herausforderungen, die bei der Personalausstattung berücksichtigt werden müssten.
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PDF-Dokument Stellungnahme des DRB Nr. 12/2019 v. 19.09.2019 (PDF, 76 KB)
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des DRB v. 19.09.2019
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