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StVV-Stellungnahme zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Die Strafverteidigervereinigungen (StVV) haben zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung Stellung genommen.

Die StVV haben sich frühzeitig mit der Umsetzung der Richtlinien EU 2016/1919 und 2016/800 befasst und bereits im Mai 2018 mit dem Policy Paper „Neuordnung der Pflichtverteidigerbestellung“ eine umfangreiche Dokumentation der bisher geltenden Rechtslage vorgelegt, darin ausführlich auf die Notwendigkeit vorzunehmender Änderungen hingewiesen und Änderungsvorschläge formuliert, die der Stärkung der Verteidigungsrechte Beschuldigter und Angeklagter und damit einer rechtsstaatlichen Modernisierung des Strafverfahrens dienen. Insbesondere haben die StVV auf Missstände hingewiesen, die dem deutschen Strafverfahren immanent und ganz wesentlich auf die Nichtmitwirkung von Verteidigung im Strafverfahren – hauptsächlich im Ermittlungsverfahren – zurückzuführen sind.

Die Kernforderungen der StVV lauten schlagwortartig wie folgt:
• Ausweitung der notwendigen Verteidigung
• Vorverlagerung des Zeitpunkts der Bestellung – „Verteidiger der ersten Stunde“
• Transparenz bei der Auswahlentscheidung und Qualitätsanforderungen an die Verteidigung
• Vereinfachung des Wechsels des notwendigen Verteidigers
• Bestellung eines weiteren bzw. weiterer Verteidiger
• Abschaffung der Kostentragungspflicht des bedürftigen Verurteilten.

Auf dieses Policy Paper werde ebenso Bezug genommen wie auf die Stellungnahme der StVV vom 02.12.2018 zu dem Referentenentwurf zur Umsetzung der genannten Richtlinie. Bereits in der vorgenannten Stellungnahme vom Dezember 2018 haben die StVV die inkonsequente Umsetzung der Richtlinie kritisiert.

Auch haben sie angemerkt, dass die Möglichkeit vertan werde, mit der Umsetzung der Richtlinien eine grundlegende Reform des Rechts der notwendigen Verteidigung zu bewirken und der seit Jahrzehnten immer wieder kritisierten missbräuchlichen Anwendung des Rechts der notwendigen Verteidigung durch Gerichte normative Schranken zu setzen.

Der Regierungsentwurf ist aus Sicht der StVV ein deutlicher Rückschritt hinter dem Referentenentwurf und zeigt ein verstörendes Bild der Bundesregierung von der Arbeit von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern. Die vorgesehenen Regelungen seien zudem nicht praxistauglich und würden bei ihrer Umsetzung zu zahllosen juristischen Auseinandersetzungen im Verfahren im Hinblick auf Fragen der notwendigen Verteidigung und der Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen führen. Der Regierungsentwurf sei nicht zuletzt unsystematisch.

Pressemitteilung der StVV v. 21.10.2019

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