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Modernisierung des Strafverfahrens

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgelegt, mit dem die Arbeit der Gerichte beschleunigt und verbessert werden soll.

Unter anderem sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt und die Nebenklagevertretung gebündelt werden können. In Gerichtsverhandlungen soll das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden. Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden. Der Entwurf (BT-Drs. 19/14747 – PDF, 1,2 MB) sieht dazu u.a. vor, die audiovisuelle Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten verpflichtend vorzuschreiben.

Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Der vorliegende Entwurf knüpfe an diese Regelungsziele an. Über die Vorlage berät der Bundestag in erster Lesung am 07.11.2019.

hib – heute im bundestag Nr. 1235 v. 06.11.2019

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