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Rechte im Jugendstrafverfahren

Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind, sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Mit dem Gesetz (BT-Drs. 19/13837) soll die EU-Richtlinie 2016/800 umgesetzt werden. Wie es in dem Entwurf heißt, entspricht das deutsche Jugendstrafverfahrensrecht in vielerlei Hinsicht bereits den Vorgaben der Richtlinie. Neben einigen deshalb nur punktuellen Änderungen seien bezüglich einzelner Regelungsbereiche aber komplexere Änderungen erforderlich, um die von der Richtlinie eröffneten Spielräume so gut wie möglich für fachlich angemessene und praxistaugliche Lösungen nutzen zu können. Die Umsetzung der Richtlinie solle mit dem vorliegenden Entwurf insbesondere durch Änderungen im Jugendgerichtsgesetz und punktuell in der Strafprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtskostengesetz erfolgen. Ein Schwerpunkt der EU-Richtlinie betreffe das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand.

hib – heute im bundestag Nr. 1114

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