Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Dieselskandal Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin Winterkorn, den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Dr. Herbert Diess der Volkswagen AG wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erhoben.
Den Angeschuldigten wird ein Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation zur Last gelegt. Sie sollen trotz ihrer Kenntnis von dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den Diesel-Motoren des Typs EA 189 und des sich seit Frühjahr 2015 mit einer bevorstehenden Offenlegung dieses – von den amerikanischen Behörden entdeckten – „Defeat Device“ abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos für das Unternehmen – durch Schadensersatzforderungen und Strafzahlungen in den USA in Milliardenhöhe – den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben. Die Angeschuldigten sollen damit jeder für sich ab dem Zeitpunkt ihrer individuellen Kenntnis von dem Sachverhalt ihrer Verpflichtung zur „Ad-hoc-Mitteilung“ nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht rechtzeitig nachgekommen sein. Tatsächlich wurde der Sachverhalt um die Softwaremanipulation in Diesel-Fahrzeugen erst durch die am 18.09.2015 von den amerikanischen Behörden veröffentlichte „Notice of Violation“ bekannt. Die Ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG erfolgte am 22.09.2015.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Vorstände börsennotierter Unternehmen verpflichtet, kursrelevante Ereignisse unverzüglich nach Bekanntwerden im Rahmen einer sog. „Ad-hoc-Mitteilung“ öffentlich bekannt zu machen. Dadurch soll insbesondere Besitzer von Aktien die Möglichkeit gegeben werden, ihr Verhalten auf diese Umstände einstellen und/oder ihre Erwartungen und Risikoeinschätzungen anpassen zu können. Das Gesetz sieht für einen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation die Verhängung von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Die Anklageschrift umfasst 636 Seiten, wobei die dem Gericht insgesamt vorgelegten Ermittlungsakten 21 Umzugskartons füllen.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des LG Braunschweig Nr. 10/2019 v. 25.09.2019
Gericht/Institution: LG Braunschweig
Erscheinungsdatum: 25.09.2019
Quelle: juris Logo
VW-Dieselskandal: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen VW-Manager
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Dieselskandal Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin Winterkorn, den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Dr. Herbert Diess der Volkswagen AG wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erhoben.
Den Angeschuldigten wird ein Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation zur Last gelegt. Sie sollen trotz ihrer Kenntnis von dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den Diesel-Motoren des Typs EA 189 und des sich seit Frühjahr 2015 mit einer bevorstehenden Offenlegung dieses – von den amerikanischen Behörden entdeckten – „Defeat Device“ abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos für das Unternehmen – durch Schadensersatzforderungen und Strafzahlungen in den USA in Milliardenhöhe – den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben. Die Angeschuldigten sollen damit jeder für sich ab dem Zeitpunkt ihrer individuellen Kenntnis von dem Sachverhalt ihrer Verpflichtung zur „Ad-hoc-Mitteilung“ nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht rechtzeitig nachgekommen sein. Tatsächlich wurde der Sachverhalt um die Softwaremanipulation in Diesel-Fahrzeugen erst durch die am 18.09.2015 von den amerikanischen Behörden veröffentlichte „Notice of Violation“ bekannt. Die Ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG erfolgte am 22.09.2015.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Vorstände börsennotierter Unternehmen verpflichtet, kursrelevante Ereignisse unverzüglich nach Bekanntwerden im Rahmen einer sog. „Ad-hoc-Mitteilung“ öffentlich bekannt zu machen. Dadurch soll insbesondere Besitzer von Aktien die Möglichkeit gegeben werden, ihr Verhalten auf diese Umstände einstellen und/oder ihre Erwartungen und Risikoeinschätzungen anpassen zu können. Das Gesetz sieht für einen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation die Verhängung von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Die Anklageschrift umfasst 636 Seiten, wobei die dem Gericht insgesamt vorgelegten Ermittlungsakten 21 Umzugskartons füllen.
Pressemitteilung des LG Braunschweig Nr. 10/2019 v. 25.09.2019
Eine Antwort hinterlassen