Der BGH hat zwei Revisionen verworfen mit der Folge, dass die Verurteilung zweier Mitarbeiter der IHK Halle-Dessau wegen Subventionsbetruges rechtskräftig ist .
Das LG Halle hatte in einem im November 2016 begonnen Verfahren mit Urteil vom 10.07.2018 einen im April 1961 geborenen Regionalbereichsleiter der IHK Halle-Dessau wegen Subventionsbetruges in 20 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Eine im September 1956 geborene Angestellte der IHK war mit Urteil vom selben Tage wegen Beihilfe in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden war. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten zwischen April 2004 und November 2008 durch wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge, Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten in unrechtmäßiger Weise finanzielle Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Förderung der Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) in Höhe von rund fünf Millionen Euro erlangt hatten.
Der BGH hat auf die Revision des Regionalbereichsleiters den Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Verurteilung wegen 18 statt wegen 20 Fällen erfolgt.
Nach Auffassung des BGH waren zwei Fälle bereits verjährt. Insoweit hat er das Verfahren eingestellt.
Die weitergehende Revision hat der BGH verworfen, so dass es insbesondere in vollem Umfange bei der verhängten Freiheitsstrafe bleibt. Die Revision der Angestellten wurde vollständig verworfen.
Pressemitteilung des LG Halle Nr. 2/2020 v. 09.01.2020
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