Die Landesjustizminister der Union fordern zur Verfolgung der Urheber von Kinderpornografie eine schnelle Wiederzulassung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung.
Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet- Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern, so dass Ermittlungsbehörden später darauf zugreifen können. Dabei geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des EuGH ausstehen. In seinen Schlussanträgen stellte der Generalanwalt des EuGH Campos Sánchez-Bordona erst am 15.01.2020 fest, dass die anlasslose Speicherung von Daten gegen EU-Recht verstößt und sie nur bei konkreten Verdachtsmomenten zulässig ist ( C-623/17, C-511/18, C-512/18, C-520/18).
Neben Bayern unterstützen auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein das Anliegen.
Bereits Anfang November 2019 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen.
Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministerium
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