Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern vorgelegt.
Der Entwurf sieht die Erweiterung des Straftatbestandes in § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger) um die Kindesentführung vor. Das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern sollen einen Grundtatbestand mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bilden. Zudem ist eine Erweiterung des Straftatenkatalogs vorgesehen, um die Möglichkeit zu schaffen, Führungsaufsicht unbefristet zu verlängern. In der Strafprozessordnung soll eine Ergänzung gewährleisten, dass die Anordnung der Untersuchungshaft nach Kindesentführungen erleichtert wird.
Im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern hat der Gesetzentwurf in erster Linie zum Ziel, die sich aus der bisherigen Gesetzeslage und Rechtsprechung ergebenden Lücken des strafrechtlichen Schutzes von Kindern zu schließen, wie es in der Vorlage heißt.
hib – heute im bundestag Nr. 1129
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