Das LG Fulda hat am 18.03.2021 in dem Strafverfahren betreffend den Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Flugzeugunfall auf der Wasserkuppe im Oktober 2018, bei welchem drei Menschen starben, das Urteil verkündet.
Der Pilot einer einmotorigen Cessna 172 wollte am 14.10.2018 mit drei Fluggästen an Bord von Mannheim kommend auf dem Flugfeld der Wasserkuppe landen. Dabei setzte er mit der Maschine viel zu spät auf, durchbrach eine Schranke, überquerte eine unmittelbar dahinter verlaufende Straße und prallte mit laufendem Propeller auf dem danebenliegenden Fußweg mit einer Mutter und ihren beiden Kindern zusammen. Dabei starben die 39-Jährige Mutter sowie ihre 12-jährige Tochter und ihr 11-jähriger Sohn noch an der Unfallstelle.
Das LG Fulda hat den Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt.
Aufgrund dessen, dass der Angeklagte angekündigt hat, einen Geldbetrag von 5.000,- € an den Nebenkläger zu zahlen und die Kammer die Erwartung hat, dass er dies auch tun werde, wurde von der Erteilung weiterer Bewährungsauflagen und –weisungen abgesehenen.
Das Urteil ist rechtskräftig, da alle Verfahrensbeteiligten den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt haben.
Pressemitteilung des LG Fulda v. 18.03.2021
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