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14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes an Kölner Oberbürgermeisterin

Das OLG Düsseldorf hat den 45-jährigen Frank S. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil der Nebenklägerin Henriette Reker und wegen der zum Teil schweren Verletzungen von vier Wahlkampfhelfern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des OLG Düsseldorf versuchte der Angeklagte, die damalige Kandidatin Henriette Reker heimtückisch zu töten. Damit wollte er ihre Wahl zur Oberbürgermeisterin der Stadt Köln verhindern und ein Zeichen gegen die – seiner Auffassung nach – in Deutschland verfehlte Politik, insbesondere gegen die Ausländer- und Flüchtlingspolitik, setzen. Auf einer Wahlkampfveranstaltung am 17.10.2015, dem Tag vor der Wahl, stach der Angeklagte der Geschädigten Reker unvermittelt mit einem großen Bowiemesser in den Hals. Henriette Reker wurde lebensgefährlich verletzt. Im Anschluss hieran fügte der Anklagte vier weiteren umstehenden Personen mit dem Bowie- und einem Butterflymesser zum Teil schwere Verletzungen zu.

Das OLG Düsseldorf hat ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts war von der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe abzusehen, obwohl der Angeklagte den Geschädigten zum Teil schwere Verletzungen zugefügt und die Geschädigte Reker die Messerattacke nur knapp überlebt hat. Ausschlaggebend hierfür sei insbesondere gewesen, dass die Geschädigte Reker ihre Verletzungen nahezu folgenlos überstanden und keine dauerhaften schweren Folgen zurückbehalten habe. Außerdem habe das Oberlandesgericht strafmildernd berücksichtigt, dass die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten mitursächlich für den Tatentschluss gewesen sei, wenngleich sie nicht dazu geführt habe, dass die Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten eingeschränkt gewesen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision zum BGH eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 24/2016 v. 01.07.2016

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