Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Abschaffung des so genannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen ist von der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet worden.
Nach dem Willen der Länderkammer soll mit dem Gesetzesentwurf (BT-Drs. 18/10980 – PDF, 951 KB) der § 103 des Strafgesetzbuches mit dem Tatbestand der „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ ersatzlos gestrichen werden. Er war durch die Klage des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Komiker Jan Böhmermann in die Diskussion geraten, nachdem er jahrelang nicht zur Anwendung gekommen war.
Das Bundeskabinett hat am 25.01.2017 ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Streichung von § 103 beschlossen. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze dessen gleichlautendes Anliegen, halte aber am eigenen Gesetzentwurf fest.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 54 v. 26.01.2017
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