Das LG Gießen hat im Prozess um die Entführung des Sohnes von Schraubenmilliardär Würth den Angeklagten freigesprochen, weil Zweifel an der Täterschaft verbleiben.
Das LG Gießen hat im Strafverfahren wegen der Entführung von M. Würth im Sommer 2015 den 48-jährigen Angeklagten freigesprochen.
Nach Auffassung des Landgerichts waren die vorliegenden Beweismittel und Indizien nicht hinreichend, um die Täterschaft des Angeklagten zweifelsfrei zu belegen. Zwar seien die vernommenen Sachverständigen zu dem Schluss gelangt, dass die Stimme des Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der Stimme eines Entführers übereinstimme, der telefonisch Kontakt zu der Familie des Geschädigten aufgenommen habe. Die Qualität der zum Vergleich verwendeten Übereinstimmungsmerkmale sei indes nicht hinreichend erforscht, insbesondere in Bezug auf die relevante Vergleichsgruppe. Zudem sei die Aussagekraft von Sprachgutachten allgemein der Einschränkung ausgesetzt, dass eine Stimme keine wissenschaftliche gesicherte Einzigartigkeit vergleichbar der DNA aufweise. Ein Sprachgutachten sei daher immer in den Gesamtkontext weiterer Indizien zu setzen. Die übrigen in der Hauptverhandlung erhobenen Indizien hätten in ihrer Gesamtheit die Aussagekraft des Gutachtens nicht hinreichend gestützt, zumal sie teilweise auch gegen die Täterschaft des Angeklagten sprächen.
Eine Vernehmung des Geschädigten selbst sei nicht erfolgt, da dieser aufgrund einer geistigen Behinderung nicht in der Lage sei, sich verbal auszudrücken.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Pressemitteilung des LG Gießen Nr. 28/2018 v. 27.11.2018
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