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Allgemeines Strafrecht

Anklage gegen ehemaligen Ingolstädter Oberbürgermeister zugelassen

Das LG Ingolstadt hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vom 22.02.2018 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren gegen den Angeklagten Dr. Alfred Lehmann und zwei weitere Mitangeklagte eröffnet.

Die Anklage wurde gegen alle drei Angeklagten in unveränderter Form zugelassen. Der Angeklagte Lehmann, der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt, hat sich danach wegen des Vorwurfes von zwei Fällen der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, hiervon einmal in Tateinheit mit zwei Fällen der Untreue in einem besonders schweren Fall zu verantworten. Bei der weiteren Angeklagten Sch. lautet der Tatvorwurf auf Bestechung in einem besonders schweren Fall und beim weiteren Angeklagten Dr. J. ebenfalls auf Bestechung in einem besonders schweren Fall mit Beihilfe zur Untreue in einem besonders schweren Fall.

In der Hauptverhandlung ist die Strafkammer mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt.

Aufgrund der Komplexität und des Umfanges der Anklage wird mit mehr als zehn Verhandlungstagen gerechnet. Die Abstimmung der einzelnen Termine wird in den nächsten Wochen zwischen der Kammer und den insgesamt fünf Verteidigern erfolgen. Es ist mit einem Prozessbeginn nicht vor Anfang 2019 zu rechnen.

Sobald die Terminierung abgeschlossen ist, wird hierüber eine weitere Pressemitteilung des Landgerichts erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des LG Ingolstadt

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