Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll effektiver werden: Der Bundesrat hat am 02.06.2017 der vom Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt.
Kern des Vorhabens ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, welches insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren soll. Es enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Sämtliche Register sollen dann miteinander vernetzt werden.
Außerdem verschärft das Gesetz die Auflagen für Güterhändler sowie Glückspielanbieter und sieht schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor. Neu ist auch, dass über Spielbanken und Online-Glückspieler hinaus sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen geldwäscherechtlich verpflichtet werden.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll das Gesetz bereits Ende Juni 2017 in Kraft treten.
Die Länder sprechen sich in einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 02.06.2017 nachdrücklich für einen öffentlichen Zugang zum Transparenzregister aus. Damit wiederholen sie eine zentrale Forderung aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 31.03.2017. Bei der Aufdeckung von Briefkastenfirmen seien nicht nur Behörden, sondern eine Vielzahl anderer Personen, insbesondere Journalisten, beteiligt. Die im Gesetz vorgesehene Abwägung, ob man anderen Personengruppen wie Journalisten Einsicht in das Register gewährt, sei zeitaufwändig und könne die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren oder gar vereiteln. Das Ziel, die Transparenz zu erhöhen, dürfe nicht durch unnötige Bürokratie unterlaufen werden, betont die Länderkammer. Dabei verweist sie auf das Handelsregister, welches öffentlich zugänglich und mit dem Transparenzregister vergleichbar sei. Sie bittet deshalb die Bundesregierung, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie auf europäischer Ebene für einen öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen.
Weitere Informationen
PDF-Dokument Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BR-Drs. 389/17 – PDF, 775 KB)
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 02.06.2017
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