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Allgemeines Strafrecht

Beute aus Straftaten leichter einziehen

Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist in Kraft getreten.

Finanzielle Vorteile aus Straftaten können künftig leichter eingezogen werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten dazu verbesserte Möglichkeiten.

Künftig können alle durch eine Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteile vollständig nach dem sog. „Bruttoprinzip“ abgeschöpft werden.

Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Das sorgt dafür, dass Straftaten sich nicht lohnen.

Die Bundesregierung verstärkt damit den Kampf gegen Kriminalität. Gleichzeitig dient das Vorhaben dem Opferschutz: Die Opferentschädigung wird neu geregelt. Geschädigte einer Straftat sollen einen einfachen und kostengünstigen Weg erhalten, um Schaden ersetzt zu bekommen.

Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 07.07.2017

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