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BGH bestätigt Verurteilung wegen Messerstecherei im Weilburger Amtsgericht

Der BGH hat nach der Messerstecherei im AG Weilburg die Verurteilung wegen zweifachen versuchten Totschlags in Tateinheit mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung bestätigt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es im Flur des AG Weilburg im Anschluss an eine Sorgerechtsverhandlung zwischen der Tochter des Angeklagten und seinem Schwiegersohn sowie weiteren anwesenden Familienmitgliedern zu einem Streit. Im Zuge dieser Auseinandersetzung zog der Angeklagte ein Messer, das er unbemerkt in das Gerichtsgebäude mitgebracht hatte, und stach damit mehrfach auf seinen Schwiegersohn und dessen älteren Bruder ein. Diese erlitten erhebliche, einer der beiden lebensgefährliche Verletzungen.
Das LG Limburg hatte den 52jährigen Angeklagten wegen zweifachen versuchten Totschlags in Tateinheit mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der BGH hat die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten verworfen.

Nach Auffassung des BGH hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz
LG Limburg, Urt. v. 06.07.2015 – 5 Ks 3 Js 14339/14

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 99/2016 v. 08.06.2016

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