Der Bundesrat hat am 12.05.2017 den verstärkten Einsatz von Fußfesseln zur Überwachung von extremistischen Straftätern gebilligt.
Das vom Bundestag am 27.04.2017 beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Anordnung der Fußfessel künftig auch bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikte wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich ist. Voraussetzung ist eine zweijährige Haftstrafe.
Das Vorhaben ist Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vom 10.01.2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und im Anschluss verkündet. Es soll einen Monat später in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 12.05.2017
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