Der Bundesrat fordert deutlich höhere Entschädigungen für Personen, die zu Unrecht inhaftiert worden waren.
In einer am 08.06.2018 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Summe nicht mehr angemessen
Die Erhöhung ist aus Sicht des Bundesrates erforderlich, weil die seit neun Jahren geltende Pauschale von 25 Euro pro Tag nicht mehr angemessen sei. Die Anhebung solle für sämtliche Fälle zu Unrecht erlittener Haft gelten. Sie müsse über den bloßen Inflationsausgleich hinausgehen und den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken stärken sowie die Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit verdeutlichen, heißt es in der Begründung der Entschließung.
Sie wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristen, wann diese sich mit der Bundesratsforderung beschäftigt, gibt es allerdings nicht.
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 08.06.2018
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