Der Bundestag hat am 29.06.2017 ein Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen verabschiedet, sodass diese künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit gelten.
Illegale Straßenrennen seien eine große Gefahr für die Allgemeinheit. Todesraser müssten hart bestraft werden. Neben der Teilnahme an den irrsinnigen Rennen werde künftig schon der Versuch der Organisation hart bestraft. Allen müsse klar sein, dass illegale Straßenrennen kein Kavaliersdelikt, sondern Straftaten sind. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs, so Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.
Künftig soll u.a. gelten: Im StGB wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt. Auch der Versuch der Organisation wird dabei unter Strafe gestellt (z. B. Internetaufrufe). In der Regel gilt eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine höhere Strafe von bis zu fünf Jahren soll gelten, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet, einen Menschen schwer verletzt oder eine größere Anzahl von Menschen verletzt, soll bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe bekommen können. In allen genannten Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem kann das Fahrzeug eingezogen werden.
Sog. „Alleinraser“, die besonders gefährlich und eigensüchtig oder gleichgültig handeln, um die höchstmögliche Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs in Abhängigkeit der Verkehrsverhältnisse auszutesten, werden auch erfasst. Allgemeine Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten weiterhin als Ordnungswidrigkeit.
Quelle: Pressemitteilung des BMVI v. 29.06.2017
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